Kein Ausschluss von Behinderten bei DLV-Wettkämpfen ©DLV
Kein Ausschluss von Behinderten bei DLV-Wettkämpfen
Die Regelkommission des DLV hat mit Wirkung vom 1.1.2013 die nationale Regel zu Regel 144 der IAAF dahingehend präzisiert, dass Leistungen, die mit technischen Hilfsmitteln erbracht werden, getrennt von den Leistungen gewertet werden, die ohne technische Hilfsmittel erbracht werden.
Die bisherige Regelung stellte darauf ab, ob der Einsatz technischer Hilfsmittel dem Athleten einen Vorteil erbrachte.
Die Klärung dieser Frage, die jeweils im Einzelfall zu prüfen war, überfordert jedoch die Veranstalter von Wettkämpfen angesichts der immer spezielleren Hilfsmittel.
Dementsprechend soll die neue Regelung die Durchführung der Wettkämpfe vor Ort vereinfachen.
"Sportlerinnen und Sportler mit Behinderung sind uns herzlich willkommen. Wir laden sie ausdrücklich zu Wettkämpfen ein. Es geht mit der neuen Regelung nur darum, Leistungen mit und ohne Hilfsmittel getrennt zu werten" sagte DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop.
DLV