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02
12
2012

Aktuelle Anti-Doping-News: Testpools 2013 - Erläuterungen - WADA-Verbotsliste 2013 - Veröffentlichung der deutschen Version - TUE-Anträge für Veranstaltungen im Januar 2013 und Februar 2013 ©LONDON 2012

Aktuelle Anti-Doping-News: Testpools 2013 – Erläuterungen – WADA-Verbotsliste 2013 – Veröffentlichung der deutschen Version – TUE-Anträge für Veranstaltungen im Januar 2013 und Februar 2013

By GRR 0

Zum Jahreswechsel steht die Testpooleinteilung für das Jahr 2013 an. Aufgrund der bereits gebildeten DLV-Bundeskader möchten wir mithilfe des DLV-Anti-Doping-Newsletter das Thema erläutern:

Aktuelle Anti-Doping-News mit folgenden Themen:

  • Testpools 2013 – Erläuterungen
  • WADA-Verbotsliste 2013 – Veröffentlichung der deutschen Version
  • TUE-Anträge für Veranstaltungen im Januar 2013 und Februar 2013
  Testpools 2013 – Erläuterungen

Zum Jahreswechsel steht die Testpooleinteilung für das Jahr 2013 an. Aufgrund der bereits gebildeten DLV-Bundeskader möchten wir mithilfe des DLV-Anti-Doping-Newsletter das Thema erläutern:

IAAF Registered Testing Pool (IAAF-RTP)
Über die Aufnahme von Athleten in den IAAF-Registered Testing Pool entscheidet ausschließlich die IAAF. Die Athleten werden direkt von der IAAF über die Aufnahme informiert und erhalten schriftlich Mitteilung, sollte die Mitgliedschaft aufgehoben werden. Die IAAF veröffentlicht den aktuellen IAAF-Registered Testing Pool auf ihrer Webseite und unterstützt diese internationalen Athleten mit Hilfe der "Athlete Advisory Note on Whereabouts".

NADA-Testpools
Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools,

·    den Registered Testing Pool (NADA-RTP),

•    den National en Testpool (NADA-NTP) und den

·    Allgemeinen Testpool (NADA-ATP).

Über die Aufnahme in die oben genannten NADA-Testpools entscheiden der DLV und die NADA einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader. Die Pflichten der Athleten als Testpoolzugehörige richten sich ausschließlich nach der Testpoolzugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Landes- oder Bundeskader. Über ihre Aufnahme sowie die Pflichten im Zusammenhang mit einem Testpool werden die Athleten sowohl durch den DLV als auch durch die NADA im Dezember eines jeden Jahres per E-Mail informiert. Wurde ein Athlet in einen Testpool berufen, gehört er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der NADA bzw. dem DLV mit dem "NADA-Rücktrittsformular" schriftlich erklären.

Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.

Für Mitglieder des NADA-NTP entfällt die Angabe des 60minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht.

Die Mitglieder des NADA-ATP müssen der NADA ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Anschrift und Telefonnummer mitteilen. Weitere An- oder Abmeldepflichten bestehen nicht. Ein Zugang zu ADAMS ist hierfür nicht erforderlich.

Weitere Einzelheiten sowie ein anschauliches Schema finden Sie hier.

DLV-Kader-Athleten sollten also im Dezember Ihren Posteingang im Auge behalten!

 

  WADA-Verbotsliste 2013 – Veröffentlichung der deutschen Version

Kurz vor dem Jahreswechsel hat der Deutsche Olympische Sportbund DOSB auf die Veröffentlichung der deutschsprachige Fassung der WADA-Verbotsliste 2013 hingewiesen. Die deutsche Version wurde zwischen dem BMI, der NADA und dem BMG abgestimmt und wird in den nächsten Tagen auf der DLV-Webseite, sowie auf www.nada-bonn.de veröffentlicht. Zu beachten gilt, dass bei Unstimmigkeiten immer die englische Originalfassung maßgebend ist.

Die WADA-Verbotsliste 2013 ist gültig ab 1. Januar 2013. Bis zum 31. Dezember 2012 hat die WADA-Verbotsliste 2012 Gültigkeit.

 

Wir wünschen Ihnen eine schöne vorweihnachtliche Zeit und einen guten Beginn des Jahres 2013!

 

  TUE-Anträge für Veranstaltungen im Januar 2013 und Februar 2013

Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands.

Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

AVIVA Internation, 26. Januar in Glasgow (Großbritannien)
TUE-Antrag bis spätestens 27.12.12 an NADA

DM Halle Mehrkampf + Senioren Bahngehen, 02./03. Februar in n. n. (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 03.01.13 an NADA

DM Senioren Halle + Winterwurf, 23./24. Februa r in Düsseldorf (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 24.01.13 an NADA

DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

author: GRR

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