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04
08
2013

Dr. Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), fordert die Verjährungsfristen deutlich zu verlängern. ©DLV

DLV-Präsident fordert längere Verjährungsfrist

By GRR 0

Die jüngsten Doping-Enthüllungen haben jetzt ans Licht gebracht, dass bei der Tour de France im Jahr 1998 offensichtlich mit Epo gedopt wurde. Diese neuen Erkenntnisse bleiben jedoch bereits deswegen folgenlos, da die von der World-Anti-Doping-Agency (WADA) vorgegebenen Verjährungsfrist für Dopingvergehen nur 8 Jahre beträgt.

Gleichzeitig bedeutet dies, dass Kontrollproben nur maximal 8 Jahre für mögliche Nachuntersuchungen aufbewahrt werden dürfen. In einem Interview mit der Mittelbayerischen Zeitung in Regensburg forderte Dr. Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), die Verjährungsfristen deutlich zu verlängern.

Gleichzeitig fordert der DLV-Präsident erneute und systematische Nachuntersuchungen von aufbewahrten Kontrollproben, insbesondere soweit diese im Rahmen der Olympischen Spiele 2008 genommen wurden

„ Die Verjährungsfrist für Dopingvergehen muss deutlich angehoben werden, idealerweise auf 20 Jahre“, sagte Prokop in dem Interview. Durch die Verlängerung der Verjährungsfristen könnten dann die Dopingproben maximal bis zu 20 Jahre aufbewahrt und nachgetestet werden.

“Gerade die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass neue Nachweisverfahren deutlich weitergehende Erkenntnisse als in der Vergangenheit ermöglichen. Diese Entwicklung wird auch in der Zukunft dynamisch anhalten. Schon im Interesse der betrogenen Athleten müssen wir den Wissenszuwachs auch auf die weiter zurückliegende Vergangenheit anwenden. Aber auch die Verunsicherung unter den aktuell gedopten Athleten wird dadurch stärker anwachsen. Sportbetrüger könnten sich sehr, sehr lange Zeit nicht sicher sein, dass sie nicht doch dank verfeinerter Analysemethoden entdeckt werden.“

Archivierte Proben nachuntersuchen

Die zweite Forderung des DLV-Präsidenten bezieht die archivierten Dopingproben der letzten Jahre ein. „Die Entwicklung permanent verfeinerter Analysemethoden verpflichtet zur systematischen und flächendeckenden Nachuntersuchung der aufbewahrten Kontrollproben, um so das neue Wissen auch anzuwenden.“

Das gelte insbesondere für die Kontrollproben der Olympischen Spiele von Peking 2008. Hier dürfe es keine offensichtlich nur beschränkte Nachuntersuchung wie bei den Olympischen Spielen 2004 geben.

 

Quelle: DLV

author: GRR

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