WM Moskau - Nachnominierung von Bühler zurückgewiesen ©DLV
WM Moskau – Nachnominierung von Bühler zurückgewiesen
Der Rechtsausschuss des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat den Antrag auf Nachnominierung des Kaderathleten Matthias Bühler (LG Offenburg) zu den Leichtathletik-Weltmeisterschaften in Moskau (10. bis 18.08.2013) in der Disziplin 110-m-Hürdenlauf der Männer zurückgewiesen.
Entgegen der Auffassung des Anwaltes von Matthias Bühler ist die Auswahl zwischen ihm und dem Deutschen Hallenmeister und jahresbesten deutschen Hürdenläufer Eric Balnuweit (LAZ Leipzig) durch den Vizepräsidenten Leistungssport, Günther Lohre, und den Sportdirektor Thomas Kurschilgen allein nach leistungssportlichen Gesichtspunkten und im Sinne der Nominierungsrichtlinien 2013 getroffen worden, formulierte der DLV-Rechtsausschuss.
„Die Entscheidung wurde somit innerhalb des Bundessauschuss Leistungssport ermessenfehlerfrei und nicht willkürlich herbeigeführt“, sagte Sportdirektor Thomas Kurschilgen.
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