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09
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2013

Anti-Doping-Gesetz Koalition will Doping unter Strafe stellen - Michael Reinsch, Christoph Becker und Anno Hecker in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ©LONDON 2012

Anti-Doping-Gesetz Koalition will Doping unter Strafe stellen – Michael Reinsch, Christoph Becker und Anno Hecker in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

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06.11.2013 ·  Eigen-Doping ist in Deutschland nicht strafbar. Nun verhandeln Union und SPD bei den Koalitionsgesprächen über die Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes. Entscheidend für diesen Schritt ist ein Umdenken des Sports.

Das hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben: Koalitionsverhandlungen über die Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes. An diesem Mittwoch, so der Plan von CDU/CSU und SPD, soll es dazu kommen. Nach jahrelangem Bemühen um die Einführung eins Straftatbestandes sind die Aussichten gut. Die potentiellen Regierungspartner wollen beide, dass der Staat bei der Bekämpfung der Manipulation im Leistungssport mehr zugreifen darf als zurzeit; auch auf dopende Athleten, die bislang nur von den Sportgerichten zur Rechenschaft gezogen wurden. Eigen-Doping ist bis heute nicht strafbar.

Bisher bremste der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), gestützt von der Mehrheit der Verbände, den Vorstoß des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV). Aber die Front zerbröselte, weil sich erstmals Politik und Justiz interessiert einmischten: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich gab im Mai zu erkennen, dass er den Sport für überfordert hält mit der Verfolgung von Doping. Die Justizminister-Konferenz der Länder plädierte für einen Straftatbestand.

Der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer hat „viel Sympathie für Beate Merks Position“ ausgedrückt, seine einstige Justizministerin, die schon 2006 ein Anti-Doping-Gesetz in den Bundesrat einbrachte. Merks Nachfolger, Winfried Bausback, bläst ins gleiche Horn. Entscheidend aber ist die Wende des Sports. Das geht aus einem DOSB-Protokoll hervor.

Die Sportfunktionäre unterstützen die Offensive „mit einer Gesetzgebung Richtung Sportbetrug“.

Am Mittwoch veröffentlichte der Deutschen Tischtennis-Bund (DTTB) seinen Antrag für die Mitgliederversammlung des DOSB am 7. Dezember in Wiesbaden: „Unserer Auffassung nach hat sich in weiten Teilen der Öffentlichkeit und der Politik die Meinung verbreitet, der organisierte Sport führe den Kampf gegen Doping nicht konsequent genug und nutze dabei nicht ausreichend die Hilfe staatlicher Institutionen“, sagte DTTB-Präsident Thomas Weikert: „Der Sport in seiner Gesamtheit muss aber klar machen, dass er beim Kampf gegen Doping-Kriminalität sinnvolle Unterstützung des Gesetzgebers befürwortet und benötigt.“

Kernelement der DTTB-Initiative ist die Einführung eines Straftatbestands „Dopingbetrug“.
Das Schlüsselwort lautet „Dopingbetrug“

Dopingbetrug? Das ist das Schlüsselwort einer Initiative des baden-württembergischen Justizministers Rainer Stickelberger (SPD). Der schlägt vor: „Verbot, an berufssportlichen Wettkämpfen teilzunehmen, wenn der Berufssportler oder die Berufssportlerin Dopingmittel im Körper oder eine Methode zur Manipulation von Blut oder Blutbestandteilen angewendet hat.“

Während der DLV-Präsident Clemens Prokop den Entwurf kritisiert, steht die CDU, in den Koalitionsverhandlungen durch den neuen Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes, Reinhard Grindel, vertreten, diesem Vorschlag nahe.

Rechtsdogmatische Frage muss geklärt werden

Für die SPD wird Dagmar Freitag, Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses, eine schärfere Position vertreten: für den Straftatbestand Besitz, Bayerns Vorschlag. Der CSU-Delegierte in den Verhandlungen, Stephan Mayer, hat gegen den Straftatbestand Besitz, also die Seehofer-Regierung Stellung bezogen.

Ende September wurde bei einer Expertenanhörung im Bundesinnenministerium (BMI) deutlich, dass vor Einführung eines Straftatbestands Sportbetrug eine rechtsdogmatische Frage geklärt werden muss: Der Gießener Rechtsprofessor Jens Adolphsen wies darauf hin, dass als Schutzgut eines Anti-Doping-Gesetzes der sportliche Wettbewerb eher in Betracht komme als der Schutz der Gesundheit. Deshalb sei es problematisch, die Doping-bezogenen Vorschriften im Arzneimittelgesetz lediglich zu verschärfen.

Sanktionierung von Spielabsprachen

Ähnlich sieht es der emeritierte Marburger Professor Dieter Rössner, der Radprofi Stefan Schumacher erfolgreich in dessen Betrugsprozess vor dem Landgericht Stuttgart verteidigte. Für Rössner sei ein Anti-Doping-Gesetz rechtsdogmatisch eher in der Nähe des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts anzusiedeln, wie es im Strafgesetzbuch bei den Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb zum Ausdruck kommt.

Vorteil einer solch weitreichenden Lösung könnte auch die explizite strafrechtliche Sanktionierung von Spielabsprachen sein. Staatsanwälte und Kriminalbeamte, etwa bei der mit Ermittlungen gegen die internationale Wettmafia erfahrenen Bochumer Staatsanwaltschaft, fordern eine solche Regelung seit Jahren, da ansonsten die organisierte Kriminalität auf diesem Gebiet weiterhin leichtes Spiel habe und die mafiösen Strukturen wüchsen.

Unterhaltung durch erkannte Dopingfälle?

Eine solche Lösung wäre allerdings weitreichender, als vielen Juristen und Entscheidungsträgern in den Sportverbänden lieb ist. Der emeritierte Hamburger Professor Arthur Kreuzer fragte sich, ob sich die Gesellschaft durch das „Spektakel erkannter Dopingfälle nicht eher unterhalten“ lasse.

Die wirtschaftliche Bedeutung sportlicher Wettbewerbe sei daher allenfalls zweitrangig.

 

Michael Reinsch, Christoph Becker und Anno Hecker in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Mittwoch , dem 6. November 2013

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