Am 1. Januar 2015 wird der überarbeitete Code verbindlich eingeführt. ©LONDON 2012
Die wesentlichen Änderungen im Nationalen Anti-Doping-Code
Vom 1. Januar 2015 an gilt der überarbeitete Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Zeitgleich wird der Code 2015 der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) in Deutschland eingeführt.
Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hat den neuen NADA-Code 2015 anerkannt. Deutschland setzt die Vorgaben des neuen WADA-Codes im nationalen Regelwerk, dem sogenannten NADA-Code 2015, regelkonform um und wird deshalb seitens der WADA für „compliant“ erklärt. „Die NADA ist eine der ersten Anti-Doping-Organisationen weltweit, die den Code bereits umgesetzt hat und nach Prüfung durch die WADA die „Compliance“ erhält“, sagte NADA-Vorstandsmitglied und Leiter der Abteilung Recht, Dr. Lars Mortsiefer.
Der neue Code ist gerechter, flexibler, schärfer und schlanker. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einfügung neuer Verbotstatbestände in Artikel 2. Mit Artikel 2.9 wird ab sofort die Tatbeteiligung als Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen aufgenommen. Ein beruflicher oder sportlicher Umgang mit einem Athletenbetreuer, der selbst einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen begangen hat, ist nach dem neuen Artikel 2.10 ab 2015 verboten.
Zudem wurde in Artikel 2.4 geändert, dass drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse innerhalb von 12 Monaten zu einem Verstoß führen und nicht wie bislang innerhalb von 18 Monaten.
Der neue WADA-Code enthält einen neuen Standard für Ermittlungen und Nachforschungen. Der neue „Standard for Testing and Investigation“ verstärkt die Ermittlungsarbeit international und vereinheitlicht diese. Der neue Code regelt in Artikel 5.2.1, dass ab 2015 alle Wettkampfkontrollen durch die NADA organisiert und durchgeführt werden. Ziel ist ein einheitliches System von Trainings- und Wettkampfkontrollen in Deutschland, wie es in anderen Ländern längst üblich ist.
Im neuen Regelwerk wurde das Sanktionssystem verschärft. Bei absichtlichem Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen gilt eine Regelsperre von vier Jahren. In Abstimmung mit der WADA besteht für die NADA die Möglichkeit, durch die sogenannte Kronzeugenregelung bei rechtzeitigem und umfassendem Geständnis des Athleten, eine Reduzierung der Sperre festzulegen. Wird der Verstoß im Vorhinein gestanden, kann je nach Art und Umfang des Dopingvergehens ein verkürztes Verfahren erfolgen. Eine Veröffentlichung der Sanktion ist ab 2015 ein zwingender Bestandteil des Verfahrens. Die Verjährungsfrist in Artikel 17 hat sich geändert, in Zukunft wird diese von 8 auf 10 Jahre verlängert.
Der Minderjährigenschutz wurde verstärkt. Eine Veröffentlichung von Sanktionen bei Minderjährigen ist nicht zwingend. Ebenso gelten spezielle athletenfreundliche Anforderungen an den Verschuldensnachweis bei Minderjährigen. Datenschutz ist weiterhin ein wichtiges Thema der NADA. Personenbezogene Daten von Athleten werden auf der Grundlage der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze (u.a. des Bundesdatenschutzgesetzes) zur Organisation und Durchführung von Kontrollen genutzt. Der NADA-Code ist die rechtliche Grundlage für einen fairen Sport in Deutschland.
Die WADA ist die zentrale Compliance-Einrichtung des weltweiten Sports und verantwortlich für die Überprüfung der Umsetzung des Anti-Doping-Reglements. Bisher haben die Nationalen Anti-Doping-Organisationen sowie viele weitere Sportorganisationen, dazu gehören das Internationale Olympische Komitee (IOC), das Internationale Paralmypische Komittee (IPC) sowie alle internationalen und paralympischen Verbände den WADA-Code akzeptiert.
Die WADA überwacht die Umsetzung.
Quelle: NADA
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