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08
01
2015

DLV-Gebühr - Einführung einer einheitlichen Teilnehmerabgabe von 1 Euro je erwachsenen Finisher! Die Probleme - Dr. Roland Döhrn bezieht Stellung ©Horst Milde

Neue umstrittene DLV-Gebühr – Einführung einer einheitlichen Teilnehmerabgabe von 1 Euro je erwachsenen Finisher! Die Probleme – Dr. Roland Döhrn bezieht Stellung

By GRR 0

Ein Thema bei der GRR-Tagung, das hohe Wellen schlug, war die vom Deutschen Leichtathletik-Verband für 2016 beschlossenen Einführung einer einheitlichen Teilnehmerabgabe von 1 Euro je erwachsenen Finisher, die der DLV – bezugnehmend auf Gerichtsentscheidungen im Triathlon-Bereich – hofft von allen Veranstaltern von Läufen eintreiben zu können, also auch von solchen, die nicht ihre Veranstaltung als Volkslauf anmelden.

Nun muss man abwarten, ob das gelingen wird – hier sind gerichtliche Auseinandersetzungen wahrscheinlich.

Daneben hat der DLV nach meiner Einschätzung drei Probleme bei seiner Entscheidung nicht angemessen berücksichtigt:

· Erstens ist fraglich, ob Veranstalter eine solche Abgabe – wie das vom DLV geplant ist – einfach auf das Startgeld aufschlagen können, ohne Teilnehmer zu verlieren. Deshalb kann es letztlich sein, dass nicht – wie geplant – die Läuferinnen und Läufer die Abgaben tragen, sondern die Veranstalter.

· Zweitens: Wenn dies aber der Fall ist, hat eine solche Abgabe regressive Wirkungen, d.h. sie belastet kleine Veranstalter mit im Allgemeinen niedrigeren Startgelder stärker als große, und sie trifft kurze Laufstrecken mit im allgemeinen niedrigen Startgeldern – deren Zielgruppe häufig Einsteiger sind – stärker als lange Laufdistanzen.

· Drittens dürften die Wirkungen in den einzelnen Teilen Deutschlands unterschiedlich ausfallen. Ein großer Teil der Gebühren bisher durch die Landesverbände festgelegt wurde.

Dies soll jetzt durch eine einheitliche Gebühr ersetzt werden, die sich DLV und Landesverband teilen. In manchen Teilen Deutschlands dürften deshalb die Gebühren nur wenig steigen, in anderen Teilen ist die zusätzliche Belastung größer.

Vor diesem Hintergrund ist nicht überraschend, dass GRR derzeit gegen die Teilnehmergebühr mobilisiert.

Es wäre vielleicht nicht schlecht gewesen, wenn der DLV vor der Entscheidung über die Gebühr einige Modellrechnungen zu den Belastungs- und Verteilungswirkungen angestellt hätte.

Dann hätte man womöglich einige Probleme ausräumen können.

Dr. Roland Döhrn

  • PS: Dieser Beitrag erschien auch in der monatlichen Ausgabe des Laufmarkt Newsletters vom November/Dezember 2014 

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