Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung - Anti-Doping-Gesetz - Goldene Brücke für angehende Doper ©privat
Anti-Doping-Gesetz – Goldene Brücke für angehende Doper – Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Lange nichts gehört vom Anti-Doping-Gesetz? Über „Kasperletheater“ und „Verzögerungstaktik“ schimpft die SPD-Sportpolitikerin Michaela Engelmeier. Sie befürchtet, dass sie auch in dieser Woche diesem Meilenstein der Sportpolitik nicht näher kommen wird.
Dabei war vorgesehen, den Entwurf des Gesetzes am Mittwoch im Sportausschuss abschließend zu behandeln und zwei Tage später mit der Regierungsmehrheit von Union und SPD im Bundestag in zweiter und dritter Lesung zu verabschieden.
Spätestens am 27. November sollte er den Bundesrat passieren und am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Schließlich ist der Entwurf abschließend überarbeitet – und geändert. Dies ist die andere Sorge der SPD. „Die Änderungen sind nicht unbedingt eine Schwächung des Gesetzes“, sagt Dagmar Freitag, die Vorsitzende des Sportausschusses. „Aber sie sind Zeichen des Versuchs, es im Sinne potentieller Doper aufzuweichen.“
Drei substantielle Änderungen hat es gegeben am Gesetzentwurf, der Doping vor allem durch die Strafbarkeit des Besitzes von Doping-Mitteln bekämpfen soll: Die Lücke, mit Doping im Ausland durchzukommen, wird geschlossen, indem unter Strafe gestellt wird, gedopt an Wettbewerben in Deutschland teilzunehmen; auch der Versuch ist strafbar (§3, Absatz 2). Zusätzlich hat die Union eingebaut, was ihr Abgeordneter Reinhard Grindel „eine goldene Brücke“ nennt.
Ein Top-Athlet, der sich Doping-Mittel verschafft und damit eigentlich strafbar gemacht hat – unter dem generellen Vorbehalt, dass er sich damit einen Vorteil im Wettbewerb verschaffen wollte -, bleibt straffrei, wenn er in einem Akt tätiger Reue „die Verfügungsgewalt über das Doping-Mittel aufgibt, bevor er es anwendet“ (§4, Absatz 8), wenn er es also in die Mülltonne wirft.
Der Versuch, Doping-Mittel in geringer Menge zu erwerben, wird nicht mehr pönalisiert. Dies wäre eine weitere Vorverlagerung der Strafbarkeit gewesen und hätte womöglich als Übermaß interpretiert werden können.
„Wir müssen in Karlsruhe bestehen“
Grindel, stellvertretender Vorsitzender des Sportausschusses und im Ehrenamt Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes, widerspricht dem Vorwurf der Verzögerung und Verwässerung. „Wir kreieren ein neues Rechtsgut, die Integrität des sportlichen Wettbewerbs“, sagt er und verweist auf die Kritik einer Vielzahl hochrangiger Juristen am Einsatz des Strafrechts zur Doping-Bekämpfung sowie auf die Ankündigung von Athleten wie Claudia Pechstein, Verfassungsbeschwerde zu erheben, sobald das Gesetz in Kraft tritt; die streitbare Eisschnellläuferin allerdings mobilisiert Spitzensportler gegen den in § 11 verankerten Zwang zur Schiedsgerichtsbarkeit. „Wir müssen im Hinterkopf haben, dass wir in Karlsruhe bestehen“, sagt Grindel. „Dafür haben wir gesorgt.“
Noch allerdings steht des Gesetz weder im Ausschuss noch im Plenum auf der Tagesordnung. Die Union will der Terminierung erst zustimmen, wenn ihre AG Sport und Ehrenamt unter Vorsitz von Eberhard Gienger ihr d’Accord gibt. Gienger, einst Turn-Weltmeister, heute sportpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, hatte am vergangenen Mittwoch eine Audienz bei Papst Franziskus in Rom.
An diesem Dienstag wird er, wenn er den Koalitionsfrieden nicht gefährden will, sich gegen die Bedingung der AG stellen müssen, die verlangt, dass das Anti-Doping-Gesetz nur verabschiedet wird, wenn das Gesetz gegen Spiel-Manipulation auf dem Weg ins Kabinett ist. Seit gut zweieinhalb Monaten aber steckt der Entwurf für das nächste Gesetz zum Schutz des Sports im Bundeskanzleramt fest; wer wollte Peter Altmaier, dem zuständigen Minister, vorwerfen, dass er es blockiert, da er gerade zum Flüchtlingskoordinator der Regierung ernannt worden ist?
Die Sitzung der Unions-Sportpolitiker am Dienstag gewinnt an Brisanz, da sie als letzte Gelegenheit erscheint, grundsätzlich Widerspruch zu üben, womöglich gar Widerstand zu leisten. Der Berliner Kaufmann Frank Steffel, Vorsitzender des Handball-Bundesligaklubs Füchse, und der bayerische Jurist und innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer, gelten als Kandidaten dafür. Sie forderten, ein solches Gesetz dürfe nicht gegen Sportler gemacht werden, sondern müsse im Einvernehmen mit dem Sport entstehen.
„Kritik hat Eingang gefunden in Entwurf“
Die öffentliche Anhörung im Juni, bei der Diskus-Olympiasieger Robert Harting von der Angst sprach, Opfer eines Anschlags und des Gesetzes zu werden, schien Wasser auf ihre Mühlen zu sein. Sie schienen sich der Fundamentalkritik des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) anzuschließen, der warnt, das Strafrecht untergrabe das Sportrecht mit dessen Möglichkeit, Doper schnell zu sperren.
Auch Gienger, ehemaliger Vizepräsident des DOSB, äußert immer wieder diesen Einwand. „Ich habe den Eindruck, dass die wesentliche Kritik der Athleten, insbesondere von Herrn Harting, Eingang gefunden hat in den Gesetzentwurf“, sagte Steffel zuletzt. Er gehe davon aus, dass der Plan, das Gesetz 2015 zu verabschieden, eingehalten werde.
Die Frage, ob das geplante Gesetz praktische Wirkung habe, beantwortet Dagmar Freitag optimistisch: „Für Symbolpolitik hätte ich nicht zwei Jahre Parlamentsarbeit eingesetzt.“ Grindel sagt es so: „Ich glaube, dass es der Generalprävention dient, und wir versprechen uns davon, dass Staatsanwaltschaft und Polizei andere Ermittlungsmaßnahmen ergreifen können als bisher.“
Gut möglich, dass man doch bald vom Anti-Doping-Gesetz hört.
Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Montag, dem 2. November 2015