ANTI-DOPING-NEWS 3/2016 ©DLV
ANTI-DOPING-NEWS 3/2016
Die aktuellen Anti-Doping-News mit folgende Themen:
– Abgabe-Erinnerung WHEREABOUTS II. Quartal 2016 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
– Verfahrenskostenhilfe beim Deutschen Sportschiedsgericht
– DLV-Doping-Prävention – Neue Jugendbotschafter Doping-Prävention gesucht!
– NADA-Hinweis Dopingkontrollen bei Minderjährigen
– TUE-Anträge für Veranstaltungen im April 2016
Alle Athletinnen und Athleten des IAAF-Registered Testing Pools (IAAF-RTP), des NADA-Registered Testpools (NADA-RTP) und des NADA-Nationalen Testpools (NADA-NTP) erinnern wir hiermit an die Abgabe der Whereabout-Informationen für das II. Quartal 2016.
Abgabe-Erinnerung WHEREABOUTS II. Quartal 2016
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Alle Athletinnen und Athleten des IAAF-Registered Testing Pools (IAAF-RTP), des NADA-Registered Testpools (NADA-RTP) und des NADA-Nationalen Testpools (NADA-NTP) erinnern wir hiermit an die Abgabe der Whereabout-Informationen für das II. Quartal 2016. Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das kommende Quartal müssen bis spätestens Freitag, den 25. März 2016 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
Sollten Sie sich noch einmal über Ihre Meldepflichten informieren wollen, bietet Ihnen die NADA hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.
Verfahrenskostenhilfe beim Deutschen Sportschiedsgericht
In Anti-Doping-Angelegenheiten können Athleten oder Athletenbetreuer ab dem 1. April 2016 im Rahmen eines Verfahrens vor dem Deutschen Sportschiedsgericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Betroffene erhalten somit die Möglichkeit auf Übernahme der Verfahrenskosten wie Gerichtskosten, Anwaltskosten und sonstige Auslagen. Lesen Sie weitere Einzelheiten in einer Pressemitteilung des DOSB. |
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Im April 2016 findet erneut die Ausbildung der Jugendbotschafter Doping-Prävention statt. Das Konzept der Deutschen Leichtathletik-Jugend (DLJ) sieht vor, Jugendliche und junge Erwachsene zu aktiven Referenten in der Doping-Prävention auszubilden und so andere Athleten bei Workshops und Vorträgen über das Thema zu informieren. Sollten Sie Interesse an der Ausbildung zu Jugendbotschafter haben, finden Sie auf leichtathletik.de hier weitere Informationen und den Bewerbungsbogen. Anmeldeschluss ist der 20. März 2016. |
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Wir möchten in diesem Anti-Doping-Newsletter den aktuellen NADA-Hinweis zu Dopingkontrollen bei Minderjährigen aufgreifen.
Gemäß aktuellem NADA-Code können alle, d. h. sowohl volljährige als auch minderjährige Athletinnen und Athleten kontrolliert werden. Aufgrund ihres Alters unterliegen Minderjährige jedoch einem besonderen Schutz. In Bezug auf Dopingkontrollen gibt es während des Kontrollvorgangs dementsprechend eigene Rechte und Pflichten für minderjährige Athletinnen und Athlern.
Die NADA hat hierzu ein Informationsblatt veröffentlicht, dem alle Einzelheiten zu entnehmen sind.
Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie dem Bereich Anti-Doping der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands.
Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.
HAJ Marathon, 10. April in Hannover
TUE-Antrag bis spätestens 11.03.16 an IAAF
31. Haspa Marathon Hamburg, 17. April in Hamburg
TUE-Antrag bis spätestens 18.03.16 an IAAF
MetroGroup Marathon, 24. April in Düsseldorf
TUE-Antrag bis spätestens 25.03.16 an NADA
DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle