Dr. Thomas de Maizière. "Wir dürfen die Augen vor dem Schicksal vieler ehemaliger DDR-Leistungssportler nicht verschließen, die bis heute an den Spätfolgen des Dopings leiden". ©BMI - Bundesministerium des Innern - Henning Schacht
BMI – Fonds für DDR-Dopingopfer wird neu aufgelegt
Hintergrund
Der 2002 von der Bundesregierung mit dem Dopingopfer-Hilfegesetz aufgelegte Fonds, aus dem 194 DDR-Dopingopfer eine finanzielle Unterstützung von knapp 10.500 € erhalten haben, hat nicht alle DDR-Dopingopfer erfasst. Mit einem "Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz" soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass DDR-Dopingopfer, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, aber aus dem ersten Fonds keine Zahlung erhalten haben, gleichfalls rund 10.500 € als einmalige Hilfe erhalten.
Das Bundesministerium des Innern bereitet aktuell den Gesetzentwurf vor.
Ziel ist, das Gesetzgebungsverfahren bis Sommer 2016 abzuschließen. Damit können ab der zweiten Jahreshälfte 2016 die Antragsverfahren beginnen und Zahlungen an die Anspruchsberechtigten erfolgen. Die finanziellen Hilfen sollen ebenso wie beim ersten Fonds vom Bundesverwaltungsamt ausgezahlt werden.
Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich bereits ab Anfang 2016 potentielle Antragsteller beim Bundesverwaltungsamt melden können. Diese werden dann benachrichtigt, sobald das Antragsverfahren beginnen kann.
Quelle: Bundesministerium des Innern – BMI