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2017

2011 IAAF World Outdoor Championships Daegu, South Korea August 27-September 5, 2011 Photo: Victah Sailer@PhotoRun Victah1111@aol.com 631-741-1865 www.photorun.NET

Nicht mehr den Wald vor lauter Bäumen sehen – DLV Nominierungsrichtlinien in der Kritik – LG Telis Finanz Regensburg

By GRR 0

Regensburg, 18. März 2017 (orv) – Keiner Geringeren als Speerwurf-Weltmeisterin Katharina Molitor sind die Nominierungsrichtlinien des DLV sauer aufgestoßen und das, obwohl sie für London 2017 keinerlei Qualifikationsnöte hat.

Als amtierende Weltmeisterin aus Peking ist sie automatisch mit einer wildcard für die Titelkämpfe im August dieses Jahres startberechtigt. In einem Artikel vom 16. März in der Rheinischen Post beklagt sie sich über den falschen Weg, den der DLV mit seinen Nominierungsrichtlinien 2017 gegangen ist.

Dem Wesentlichen im Sport, dem direkten Wettkampf Frau gegen Frau und Mann gegen Mann geradezu aus dem Weg gehen wollend, versteift sich der DLV immer mehr auf den Vergleich absoluter Werte, gleich wo und wann geschehen. Wer schneller läuft, höher springt oder weiter wirft soll dann der Bessere sein, ganz egal unter welchen Bedingungen es geschehen ist. Das Fernduell feiert fröhliche Umstände.

Dass es auch anders geht zeigt die wohl stärkste Sportnation der Welt. Für Amerikaner gilt: Wer die internationale Norm schafft, geht in die Trials und dann fahren eben die Nummer eins, zwei und drei unabhängig ihres Spitzenwertes zum internationalen Event. Einfach, durchschaubar und am Ende faszinierend spannend.

Beim DLV trifft man hingegen von jeher einsame Entscheidungen am grünen Tisch.

Das geht dann stark in Richtung Absurdität.

Beispiel gefällig: Bei den Weltmeisterschaften 2015 unterschieden sich der internationale Richtwert über 110m Hürden bei den Männern um eine Hundertstel vom festgelegten DLV-Wert und der Macher dieses winzigen Unterschiedes glaubte, an diesem Hundertstel die erweiterte Endkampfchance ausmachen zu können. Wer meint, man hätte solche Fauxpas beim DLV inzwischen erkannt, irrt.

Hier ein Beispiel aus 2017: Über 5000m unterscheiden sich internationale Norm und jener vom DLV errechnete „Wert für die erweiterte Endkampfchance“ um sechs Zehntel. „Nicht mehr den Wald vor lauter Bäumen sehen“, nennt dies der sportliche Leiter der LG Telis Finanz Regensburg, ein vehementer Gegner eigener nationaler Normen und absoluter Fürsprecher von direkten Ausscheidungen, wo immer es nur geht.

Dass man sich damit viele Möglichkeiten der medialen Darstellung nimmt und damit keine weitere Medaille und auch keinen weiteren Endkampfplatz dazugewinnt, scheint den Verantwortlichen des DLV immer noch nicht klar zu sein. Ein Blick auf eine Sportart, die der Leichtathletik im wahrsten Sinne des Wortes davongeflogen ist, zeigt die Möglichkeit einer dazugewonnenen  medialen Präsenz überdeutlich auf:

Beim Skispringen werden inzwischen auch Qualifikationen in voller Länge vom Fernsehen übertragen, auch auf die Gefahr hin, dass mal ein Favorit ausscheidet. Das gehört dazu, das ist die Würze des Sports. Auch ohne nationale Normerfüllung kann man durchaus noch für Überraschungen sorgen und damit zeigen, dass alle Berechnungen vorher letztendlich Schall und Rauch sein können.

Das hat im letzten Jahr die 1500m-EM-Sechste Maren Kock bewiesen, die erst nach erheblicher Intervention ihres persönlichen Umfeldes ins DLV-Aufgebot für Amsterdam rutschte.

So sind denn auch die Rechtfertigungen von DLV-Sportdirektor Idriss Cheick Gonschinska bezüglich „seiner“ Nominierungsrichtlinien eher dem Fall Molitor aus dem Jahr 2016 gewidmet. Auf die deutlich erkennbaren Schwachstellen geht er bis dato nicht ein.

„Die Nominierungsrichtlinien wurden im Dezember 2016 im Bundesausschuss Leistungssport, in dem neben der sportlichen Leitung unter anderem die beiden Athletensprecherinnen, der Vertreter der spitzensportfördernden Vereine sowie der Vertreter der Landesverbände stimmberechtigt sind, beschlossen“, heißt es im Artikel auf leichtathletik.de.

Das ist ein doch recht autoritärer Schlusspunkt, eben immer ein wenig Basta-Politik. 

Schlüssige Erklärungen auf viele angesprochene Unzulänglichkeiten im 30 Seiten umfassenden Papier sind dagegen nur schwer erkennbar.

Quelle: LG Telis Finanz Regensburg

LG Telis Finanz Regensburg

 

author: GRR

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