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DLV ANTI-DOPING-NEWS 07/2017
Aktuelle Anti-Doping-News mit folgende Themen:
- Athletics Integrity Unit (AIU) der IAAF hat ihre Arbeit aufgenommen
- NADA-Jahres-Pressekonferenz
- ARD-Dokumentation „Geheimsache Doping – Brasiliens schmutziges Spiel"
- Kölner Liste® – NADA weist auf Weiterentwicklung hin
- WADA erteilt RUSADA Teilzulassung
- WADA: Teilentzug der Akkreditierung des Analyselabors Los Angeles
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Athletics Integrity Unit (AIU) der IAAF hat ihre Arbeit aufgenommen
Mit Beginn der Sommersaison und im Hinblick auf die IAAF-Weltmeisterschaften 2017 in London hat sich die Athletics Integrity Unit (AIU) der IAAF vorgestellt. Aufgrund des 2015 an die Öffentlichkeit gekommenen Doping- und Korruptionsskandals im Internationalen Leichtathletik-Verband (IAAF) hatte die IAAF im April 2017 die AIU als unabhängiges Gremium ins Leben gerufen.
Die AIU hat nun ihre Arbeit aufgenommen – Einzelheiten sind der Webseite der AIU zu entnehmen. Der DLV hat seine Kader- und Testpoolathleten schriftlich informiert.
NADA-Jahres-Pressekonferenz
Turnusgemäß fand im Juni des Jahres die Jahres-Pressekonferenz der Nationalen Anti Doping-Agentur (NADA) statt. Neben der Veröffentlichung des NADA-Jahresberichts 2016 informierte die NADA sowohl über deren Arbeit und Maßnahmen des vergangenen Jahres als auch über Ziele für die kommenden Jahre.
Bitte lesen Sie hier die Mitteilung der NADA.
ARD-Dokumentation „Geheimsache Doping – Brasiliens schmutziges Spiel"
Eine Fortsetzung der ARD-Reihe „Geheimsache Doping“ mit dem Titel „Barsiliens schmutziges Spiel“ veröffentlichte die ARD Mitte Juni. Unter anderem geht es in der Dokumentation von Hajo Seppelt auch um mutmaßliche Versäumnisse und Unregelmäßigkeiten in der Dopingbekämpfung im Gastgeberland bei der Fußball-WM 2014 und den Olympischen Spiele 2016. Betroffen sein sollen neben dem Fußball auch internationale Athleten aus verschiedenen Sportarten.
Die ARD-Dokumentation finden Sie hier oder unter sportschau.de. Der ARD-Bericht ist zwischenzeitlich auch Gegenstand von Ermittlungen der Welt Anti Doping Agentur WADA.
Kölner Liste® – NADA weist auf Weiterentwicklung hin
Im Rahmen des Präventionsprogramms "GEMEINSAM GEGEN DOPING" hat die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) in Kooperation mit der Athletenkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) die Kölner Liste® des OSP Rheinland überarbeitet und weiterentwickelt. Die Kölner Liste® enthält Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), die auf Dopingsubstanzen getestet wurden. Allerdings weisen sowohl die Kölner Liste® als auch die NADA explizit darauf hin, dass das Risiko von Verunreinigungen oder Fälschungen durch dopingrelevante Substanzen selbst bei den Produkten der Liste lediglich minimiert, aber nicht ausgeschlossen werden kann.
Lesen Sie hier weitere Einzelheiten der NADA-Mitteilung.
Letztendlich möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß internationaler und nationaler Regelwerke Athletinnen und Athleten selbst dafür verantwortlich sind, was in ihren Körper gelangt.
WADA erteilt RUSADA Teilzulassung
Wie die WADA am 27. Juni auf ihrer Homepage veröffentlichte, wurde der RUSADA eine Teilzulassung erteilt. Die russische Anti-Doping-Agentur ist demnach wieder befähigt, unter Kontrolle internationaler Experten und der britischen Anti-Doping-Agentur UKAD Dopingkontrollen zu koordinieren und auszuführen.
Einzelheiten und Hintergründe zu der Entscheidung der WADA finden Sie auf der WADA-Webseite, bei spox.com und dem Online-Portal der FAZ.
WADA: Teilentzug der Akkreditierung des Analyselabors Los Angeles
Mit Wirkung vom 14. Juni 2017 hat die WADA die Akkreditierung des UCLA Laboratory Los Angeles (USA) für drei Monate ausgesetzt. Das Labor darf zwar weiterhin Analysen auf die Glukokortikosteroide Prednisolon und Prednison sowie die anabolen Steroide Boldenon und Boldion vornehmen, muss sich jedoch eine zweite Meinung eines anderen WADA-akkreditieren Labors einholen.
Weitere Analysen sind vom Teilentzug nicht betroffen.
Bitte lesen Sie hier die Hintergründe sowie die Mitteilung der WADA.
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist. Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass…
…bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competition 2017, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
…Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.
…Weiterführende Details auf der IAAF List of International Competiton, der NADA-Webseite und im DLV-Anti-Doping-Bereich.
DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle
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