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09
2017

INTERLAKEN, 9SEP17 - Maude Mathys aus der Schweiz gewinnt den 25. Jungfrau-Marathon in einer Zeit von 3:12:56 am 9. September 2017 auf der Kleinen Scheidegg. Impression of the 25th Jungfrau-Marathon in Interlaken, Switzerland, September 9, 2017. swiss-image.ch/Photo Michael Buholzer

Swiss Athletics klärt auf im „Fall Maude Mathys“. Hormonelle Behandlung zur Stimulierung einer Schwangerschaft als Ursache für positive Dopingproben – Wilfried Raatz

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Die Erfolge von Maude Mathys im Jahr 2017 sind spektakulär und werden in Läuferkreisen nicht ausschließlich wertfrei gesehen.

Ende Juni gelang der Schweizerin bei den Berglauf-Europameisterschaften im slowenischen Kamnik mit dem Titelgewinn mit über zwei Minuten Vorsprung vor Sarah Tunstall (Groß-Britannien) und der sechsfachen Berglauf-Weltmeisterin Andrea Mayr (Österreich) eine faustdicke Überraschung – verbunden mit Ablehnung und Skepsis seitens der Konkurrenz.

Der zweite Paukenschlag gelang Maude Mathis Anfang September beim 25. Jungfrau-Marathon, als sie die an sich bereits überragenden Streckenrekorde von Andrea Mayr (2013/ 3:20:20) und Martina Strähl (Schweiz/ 3:19:15) mit einer Steigerung auf schier unglaublichen 3:12:56 Stunden regelrecht zertrümmerte.

Swiss Athletics hat nicht zuletzt aufgrund der beständigen Zweifel an den Leistungen der 30jährigen Schweizerin eine umfassende Dokumentation vorgelegt, die Klarheit in den „Fall Maude Mathys" bringen soll, der eigentlich keiner ist.

Allerdings sollte eines dabei nicht verschwiegen werden, Schwangerschaften und die damit verbundenen hormonellen Umstellungen im weiblichen Körper sind allerdings seit Jahrzehnten ein probates Mittel, erfolgreich in die Sportszene zurückzukehren.

Swiss Athletics-Präsident Christoph Seiler nimmt dabei ausführlich Stellung und unterstreicht zuvorderst, dass es sich bei Maude Mathys keineswegs um eine gedopte Athletin handele. „Tatsache ist, dass Maude Mathys anfangs 2015 zwei positive Tests abgegeben hat, die auf eine hormonelle Behandlung zur Stimulierung einer gewünschten Schwangerschaft zurückzuführen sind. Maude Mathys hat in diesem Zusammenhang Fehler begangen – insbesondere bei der Abklärung der Medikationen und durch das Unterlassen der Einholung einer "Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ)".

Antidoping Schweiz hat den Fall umfassend untersucht und die zuständige Diziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic hat den Fall beurteilt und in einem Entscheid die Athletin verwarnt, aber keineswegs gesperrt. Es ist somit nicht zutreffend, dass Maude Mathys eine Dopingsperre verbüßt hat und nach Verbüßung dieser 2017 wieder in die Laufszene zurückgekehrt sei.

Wir erlauben uns, einige Fakten im Zeitraffer zu dokumentieren:

+ Im Dezember 2014 wurde Maude Mathys zur Einleitung einer Schwangerschaft Serophene (mit der verbotenen Substanz Clomiphène) und Duphaston per Rezept verordnet. Dabei verpasste die gelernte Krankenpflegerin allerdings, Antidoping Schweiz zu informieren und eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) zu stellen.

+ Um eine mögliche Schwangerschaft nicht zu gefährden, nahm Maude Mathys in den Wintermonaten nicht an Wettbewerben im Skitouren-Weltcup teil, sondern lediglich an den ISMF-Weltmeisterschaften im Februar 2015 in Verbier (Schweiz).

+ Die nach WM-Rang zwei in Verbier erfolgte Dopingkontrolle ergab bei der Analyse in Köln einen positiven Befund. Eine weitere, durch die IAAF initiierte Kontrolle im März 2015 brachte im Labor in Lausanne ebenfalls einen positiven Befund.

+ Bei der schriftlichen Stellungnahme wurde die Einnahme der Medikamente eingeräumt, Ziel jedoch sei der Kinderwunsch und nicht eine Leistungssteigerung gewesen. Zugleich verzichte sie auf die Öffnung der beiden B-Proben.

+ Am 1. Mai 2015 beantragte Antidoping Schweiz bei der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympics die Eröffnung eines Verfahrens wegen Verletzung von Antidoping-Bestimmungen.

+ Bei der Verhandlung vor der Disziplinarkammer am 9. September 2015 werden die gemachten Fehler von Maude Mathys als wenig schwerwiegend und die Einnahmen der verbotenen Substanzen als nicht leistungsfördernd angesehen. Die Disziplinarkammer fällt das folgende Urteil: 1. Verstoß gegen die Antidopingregeln, 2. Verwarnung und keine Sperre, 3. Die Resultate der Skitouren-WM werden annulliert und die Rückgabe von Prämien und Preisen angeordnet, 4. Die Athletin hat die Analysekosten (CHF 455) sowie die Verfahrenskosten (CHF 1000) zu tragen, an Antidoping Schweiz zudem CHF 500. 5. Die Athletin ist wieder uneingeschränkt startberechtigt.

+ Am 20. Januar 2016 gibt Maude Mathys per Blog bekannt, schwanger zu sein.  

Nach der Geburt von Sohn Timothé im September 2016 ist Maude Mathys mehrfach getestet worden, weder bei den Blut- noch bei den Urinuntersuchungen wurden dabei positive Befunde ermittelt.

„Als Präsident von Swiss Athletics ist es mir wichtig, dass unsere Athletin nicht in einem falschen Licht gesehen und in Berglaufkreisen unqualifiziert und zu Unrecht "verurteilt" wird", so Christoph Seiler.

„Swiss Athletics steht vorbehaltlos hinter einer aktiven, wirksamen und unabhängigen Dopingbekämpfung und hat seit 2016 seine Präventionsarbeit flächendeckend über alle nationalen Kaderstufen ausgedehnt und 2017 als erster Sportverband die Kontrollarbeit der unabhängigen Stiftung Antidoping Schweiz zusätzlich zu den stattlichen Mitteln finanziell unterstützt, damit auch die Kontrollarbeit in den immer grösser werdenden Kader von Swiss Athletics gewährleistet bleibt".

Wilfried Raatz nach Unterlagen von Swiss Athletics 

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author: GRR

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