Foto: BMI
Anti-Doping-News des DLV – Lebensmittelrückruf wegen Fälschung mit Sibutramin – Asthma im Sport – NADA-Flyer Asthma-Spray – Neues Verfahren – Nachweis von Steroiden auch im Blut
Mit dem Monatswechsel sind weitere News vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema „Anti-Doping“.
Anti-Doping-News 9/23
Bei den aktuellen Anti-Doping finden Sie folgende Themen:
- WHEREABOUTS IV. Quartal 2023 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
- Lebensmittelrückruf wegen Fälschung mit Sibutramin
- Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention gesucht
- Aus der NADA – Digitale Anti-Doping-Schulung für Ärzte:innen und Webseminar „Rechte und Pflichten bei einer Dopingkontrolle“
- Asthma im Sport – NADA-Flyer Asthma-Spray
- Neues Verfahren – Nachweis von Steroiden auch im Blut
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
WHEREABOUTS IV. Quartal 2023 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP |
---|
Mit Ablauf des dritten Quartals 2023 im September steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathlet:innen bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das IV. Quartal 2023 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU folgendes dringend zu beachten:
World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2023 müssen
bis spätestens Freitag, 15. September 2023
in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2023 müssen
bis spätestens Montag, 25. September 2023
in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.
Für Athlet:innen des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.
Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.
Lebensmittelrückruf wegen Fälschung mit Sibutramin |
---|
Aufgrund einer Information des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) vor der Einnahme von Kaffee- und Teesorten des Hersteller StartLife – Yunus Temur. Diese Produkte enthalten den im Wettkampf verbotenen und in Deutschland nicht zugelassenen Wirkstoff Sibutramin! Die Einnahme eines solchen Lebensmittels kann zu einem unbeabsichtigten Dopingbefund und zu gravierenden gesundheitlichen Problemen, wie Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen, führen. Bitte lesen Sie in der NADA-Veröffentlichung die Einzelheiten und weitere Informationen zur aktuellen Warnung unter www.lebensmittelwarnung.de sowie zu Sibutramin in Lebensmitteln unter www.verbraucherzentrale.de.
Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention gesucht |
---|
Doping-Prävention – ein wichtiger Bereich in der Anti-Doping-Arbeit des Deutschen Leichtathletik-Verbandes! Zur Umsetzung einer flächendeckenden Präventionsarbeit haben der DLV und die Deutsche Leichtathletik-Jugend (DLJ) ein Konzept erstellt, das sich an junge Athletinnen und Athleten richtet. Schwerpunkt des Konzeptes ist die Qualifizierung von jungen Menschen, die sich als Multiplikator:innen in dem Themenfeld Doping-Prävention engagieren.
Haben Sie Interesse und Freude, Teil des Teams Jugendbotschafter Doping-Prävention zu sein? Oder kennen Sie aufgrund Ihrer Tätigkeiten im Verein, Landesverband o. ä. Menschen, die Spaß daran haben, sich in diesem Bereich einzubringen? Dann sagen Sie es weiter oder bewerben Sie sich bis zum 15. September hier.
Aus der NADA – Digitale Anti-Doping-Schulung für Ärzt:innen und Webseminar „Rechte und Pflichten bei einer Dopingkontrolle“ |
---|
Am Mittwoch, den 27.09.2023 lädt das Ressort Medizin der NADA zu einer digitalen „Anti-Doping-Schulung für Ärzt:innen“ von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr ein. Dabei werden zwei Kolleginnen aus dem Ressort Medizin inhaltlich unter anderem die aktuelle Verbotsliste und den Themenbereich Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUEs) behandeln sowie für sämtliche Fragen zur Verfügung stehen. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein Endgerät mit Kamera und Mikrofon. Sind Sie Arzt oder Ärztin, oder (sport)medizinisches Fachpersonal? Dann melden Sie sich gerne bis zum 20.09.23 mit Name und E-Mail bei medizin@nada.de zu dieser Schulung an.
Asthma im Sport – NADA-Flyer Asthma-Spray |
---|
Im August 2023 initiierte die NADA ein Webseminar, dieses Mal zu „Rechte und Pflichten bei einer Dopingkontrolle“. Dieses Thema ist nicht nur für Kader- oder Testpoolathlet:innen sehr wichtig und interessant, da Dopingkontrollen bei allen Leichtathletik-Veranstaltungen möglich sind und somit Leichtathlet:innen aller Altersklassen betroffen sein können. Erfahren Sie mehr über beispielsweise Ihr Recht, bei einer Dopingkontrolle eine Vertrauensperson mitzunehmen, und nehmen Sie sich gerne die Zeit, die Aufzeichnung des NADA-Webseminars hier anzuschauen.
Neues Verfahren – Nachweis von Steroiden auch im Blut |
---|
Über dieses Verfahren, das im Rahmen des Biologischen Athletenpasses (ABP) eingesetzt wird, berichtete sportschau.de. Lesen Sie hier die Einzelheiten sowie die Mitteilung der Welt Anti-Doping-Agentur (WADA).
In diesem Zusammenhang veröffentlichte die Neue Zürcher Zeitung einen ebenfalls sehr interessanten Artikel mit der Überschrift „Die Jagd auf Doper wird an den Leichtathletik-Weltmeisterschaften neu lanciert“. Lesen Sie im NZZ-Bericht Aktuelles zu den Dopingkontrollen im Rahmen der Leichtathletik-Weltmeisterschaften 2023 in Budapest, vor allem aber über Blutkontrollen, den Blutpass und deren historische Entwicklung.
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag) |
---|
Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.
Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen– unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2023 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist!
Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
Quelle: DLV-Team Anti-Doping