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2017

Antrag auf Wiederaufnahme der Teamwertungen Straßenlauf ©Horst Milde

Antrag auf Wiederaufnahme der Teamwertungen Straßenlauf – LG Telis Finanz Regensburg

By GRR 0

Regensburg, 26. Dezember 2017 (orv) – „Der für die Bestenlisten zuständige DLV-Bundesausschuss Wettkampforganisation hat im Herbst 2016 auf Antrag des DLV-Statistikers einstimmig entschieden, dass ab 2017 keine DLV-Bestenlisten in den Straßenlauf-Mannschaftswertungen mehr geführt werden.

Den Landesverbänden bleibt es überlassen, ob sie weiterhin Landes-Bestenlisten führen. Etwa die Hälfte der LVs hat 2017 diese Listen geführt, die andere Hälfte wie der DLV darauf verzichtet“, teilte uns Eberhard Vollmer Mitte Dezember auf Grund unserer Nachfrage per Mail mit.

Als Begründung gab er folgendes an: „Straßenlauf-Mannschaften dürfen nur in Bestenlisten aufgenommen werden, wenn es eine Ergebnisliste gibt, in der die Teamzeit aufgelistet ist. Immer mehr Veranstalter schreiben keine Mannschaftswertung mehr aus und haben demzufolge auch keine Team-Ergebnisliste. Das Verhalten vieler teilnehmenden Vereine, die dann einfach ihre Teamzeiten selbst addiert und an den Statistiker gemeldet haben, widersprach allen Regeln.

2016 gab es Ergebnislisten von Team-Auswertungen fast nur noch von Meisterschaften – und die DLV-Bestenliste 2016 war zum großen Teil eine Abschrift der DM-Ergebnisliste. In den noch gewerteten Teamergebnissen von Landesmeisterschaften und offenen Läufen sind häufig Teams mit einem gewerteten Ausländer. Solche Mannschaften dürfen nicht in die DLV-Listen übernommen werden, weil die DLV-Bestenliste nur für Athleten mit deutscher Staatsbürgerschaft offen ist.

Weil die bisherigen DLV-Mannschafts-Bestenlisten lediglich eine Zusammenstellung der LV-Listen sein konnten – also mit vielen Mannschaften, die zwar in den LV, aber nicht beim DLV gewertet werden durften – waren die DLV-Listen der vergangenen Jahre sehr ungerecht und lückenhaft und zudem fast identisch mit der DM-Ergebnisliste. Dazu kommt, dass sechs der 20 LVs bereits in den letzten Jahren keine Straßenlauf-Mannschafts-Bestenlisten geführt haben und deren Vereine dadurch von vornherein außen vor waren. Dieses Durcheinander führte dazu, dass die bisherigen DLV-Listen objektiv falsch und ungenau waren und keinerlei Aussagekraft hatten. Da war es gerechter, die Listen ganz abzuschaffen.“

In ihrer zentralen Aussage ist diese Begründung aber schlicht und einfach falsch, zeigt administrative Schwachpunkte des DLV-Datenerfassungssystems überdeutlich auf und trifft als Folge Unschuldige, all die zahlreichen Teammitglieder von deutschen Vereinsmannschaften.

Auf einen Nenner gebracht: Weil ein völlig veraltetes Erfassungssystem seiner Aufgabe nicht gerecht wird, schafft man ein Kernstück des leichtathletischen Mannschaftsgedanken, die Teamwertungen in den meisterschaftsaffinen Wettbewerben 10km, Halbmarathon und Marathon in seiner Erfassung in Bestenlisten einfach ab und nimmt damit den Vereinen eine wichtige Darstellungsform.

Zur Erläuterung mögen hier einige Begründungspunkte speziell angesprochen werden. Es sollte kein Hexenwerk sein, jene Teamergebnisse, die händisch über die Vereine addiert wurden und keine Basis über eine offizielle Ergebnisliste haben, schnell und sicher herauszufiltern. Es sind ohnehin nur ganz wenige und dann meist rekordträchtige überragende.

Der Lösungsansatz ist also ganz einfach: Wenn kein offizieller Ergebnislink durch die Vereine gemeldet werden kann, ist das Teamergebnis nicht aufzunehmen. Das Wirrwarr der gemeldeten Teamergebnisse mit oder ohne Ausländer ist EDV-technisch ganz einfach zu lösen, indem Teams mit Ausländern (bei Landesmeisterschaften startberechtigt) einen Marker schon bei der offiziellen Meldung (zum Beispiel ein Sternchen) erhalten und so leicht bei der statistischen Erfassung erkennbar sind.

Der DLV begründete weiter: „ … und die DLV-Bestenliste 2016 war zum großen Teil eine Abschrift der DM-Ergebnisliste.“ Allein diese Aussage lässt sich durch ein Screening der Bestenliste Frauen 2016, Teamwertung 10km, widerlegen. Die dort aufgeführten 50 Leistungen wurden bei 21 Veranstaltungen erzielt. Natürlich sind aus der besonderen Konkurrenzsituation einer DM, die dort erzielten Leistungen gegenüber anderen Veranstaltungen in der Überzahl.

Eberhard Vollmer schreibt weiter: „Dieses Durcheinander führte dazu, dass die bisherigen DLV-Listen objektiv falsch und ungenau waren und keinerlei Aussagekraft hatten. Da war es gerechter, die Listen ganz abzuschaffen.“

Das Durcheinander ist ausschließlich auf ein mangelhaftes Erfassungssystem zurückzuführen und in seiner Kernaussage nicht den Vereinen und Athleten/Innen anzulasten. Es ist schlicht und einfach eine Bankrotterklärung der dafür zuständigen DLV AG Wettkampfwesen.

Von Laufveranstaltungen eine Zusatzgebühr von 50 Cent pro teilnehmender/m Läufer/In einzufordern ist eine Sache, bei einer durchaus lösbaren administrativen Aufgabe einfach hinzuschmeißen, die andere. Die Gemeinschaft deutscher Läuferinnen und Läufer muss das nicht klaglos hinnehmen.

Deshalb stellt die LG Telis Finanz folgenden Antrag über den Bayerischen Leichtathletik-Verband an den DLV zur Behandlung bei der nächsten Verbandsratssitzung mit der Zielsetzung Rückkehr zur alten Regelung:

Die LG Telis Finanz Regensburg beauftragt den Bayerischen Leichtathletik-Verband e.V. über seinen Präsidenten Wolfgang Schoeppe beim DLV für den nächsten Verbandstag einen Antrag zur Rücknahme des Beschlusse der AG Wettkampfwesen aus dem Herbst 2016, keine Mannschaftswertungen in den Disziplinen 10km, Halbmarathon und Marathon in den Bestenlisten mehr zu führen.

Begründung: Die dafür aufgeführten Gründe haben ausschließlich etwas mit einem Versagen der erfassenden DLV-Organe zu tun. Die Teamwertungen 10km, Halbmarathon und Marathon sind zentrale Ausdrucksform des erwünschten Mannschaftlichen Denkens in der Leichtathletik.

Erschwerend dazu muss angeführt werden, dass selbst in einem Nicht-Meisterschaftswettbewerb, dem Fünfkampf der Männer, die Bestenliste erhalten blieb. Die Vereine und LGs brauchen die Bestenliste zur Darstellung ihrer Wertigkeit.

Mannschaftswertungen sind die einzige Möglichkeit der Darstellung, in der der Verein/die LG Priorität besitzt. Die in der Begründung zur Abschaffung angeführten Zusammenhänge sind weitgehend irreführend und in einigen Fällen auch falsch.

Quelle: LG Telis Finanz Regensburg –  (orv)

LG Telis Finanz Regensburg

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author: GRR

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