Die Einnahme von Koffein unterliegt seit 2004 nicht mehr den Anti-Dopingregeln. Koffein wird zu den leistungsfördernden (ergogenen) Substanzen gerechnet, weil es die sportliche Leistungsfähigkeit im Ausdauerbereich nachweisbar um 3-4 Prozent erhöht (Peeling et al. 2018)
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